Rechtsprechung
LSG Berlin, 19.07.2004 - L 16 RA 37/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Neuberechnung einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf unbestimmte Dauer; Rentenstammrecht für einen bestimmten Zeitraum; Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 26.01.2004 - S 3 RA 7141/01
- LSG Berlin, 19.07.2004 - L 16 RA 37/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 24.10.1996 - 4 RA 31/96
Anwendung des neuen Rechts bei Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit
Auszug aus LSG Berlin, 19.07.2004 - L 16 RA 37/04
Den Widerspruch des Klägers, mit dem dieser eine Rentenberechnung unter Zugrundelegung eines "Leistungsfalles" am 31. Dezember 2001 im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 31/96 - begehrte, wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 6. November 2001 unter Verweis auf § 302b Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) zurück.Dem Urteil des BSG vom 24. Oktober 1996 (4 RA 31/96 = SozR 3-2600 § 300 Nr. 8) sowie dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin vom 21. November 2003 - L 1 RA 38/03 - werde gefolgt.
Der - bindende - Bescheid der Beklagten vom 15. März 2001 regelte lediglich das Bestehen eines auf die Zeit vom 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001 begrenzten Stammrechts auf Rente wegen EU, aus dem innerhalb dieses zeitlichen Rahmens auch nur Einzelansprüche auf die Gewährung konkreter monatlicher Rentenleistungen entstehen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996 -4 RA 31/96 = SozR 3-2600 § 300 Nr. 8 m.w.N.).
Dies entspricht voll und ganz der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 24. Oktober 1996 (a.a.O.).
- BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R
Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - …
Auszug aus LSG Berlin, 19.07.2004 - L 16 RA 37/04
Schließlich habe auch das BSG in seinem Urteil vom 31. Oktober 2002 (B 4 RA 9/01 R) klargestellt, dass es nur ein Stammrecht auf Rente wegen EU, nicht hingegen etwa ein zweites besonderes Stammrecht auf eine befristete Rente wegen EU gebe.
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2006 - L 16 R 238/06
Neue Rechtsgrundlage für die weitere Befristung von Renten, die aus medizinischen …
Der Senat nimmt im Übrigen auf seinen inhaltsgleichen - rechtskräftigen - Beschluss vom 19. Juli 2004 (- L 16 RA 37/04 -) Bezug; die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wurde als unzulässig verworfen (- B 4 RA 212/04 B - ; vgl. auch - B 4 RA 85/05 B - nicht veröffentlicht). - LSG Schleswig-Holstein, 25.08.2004 - L 8 RA 18/03
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Neuberechnung nach dem SGB 6 - neues Recht - …
Auch unter Berücksichtigung des rechtlichen Berufungsvorbringens der Beklagten kommt der Senat zu keiner anderen Entscheidung als das Sozialgericht (so in der Zwischenzeit ebenfalls in vergleichbaren Fällen Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 12. Februar 2004 - L 3 RJ 26/02 - und Beschluss vom 19. Juli 2004 - L 16 RA 37/04 -).